Photovoltaik
Photovoltaikanlagen wandeln Energie aus der Sonnenstrahlung in elektrische Energie um. Die vom Dach gewonnene elektrische Energie kann so am Ort der Erzeugung verwendet werden. Je nach Eigennutzungsgrad der produzierten Energie kann sich die Investition in eine eigene PV- Anlage als vorteilhaft zeigen.
Beim Bau von PV-Anlagen stehen verschiedene Arten von Subventionsmöglichkeiten zur Verfügung. Bitte erkundigen Sie sich nach den aktuellen Fördermitteln bei der Pronovo sowie beim Kanton Schwyz. Viel Informatives finden Sie auch auf der Homepage von Energieschweiz.
Nebst den technischen Unterlagen für die Gemeindewerke besteht auch eine baurechtliche Bewilligungs-, bzw. Meldepflicht beim Bauamt.
Entschädigung Überschussenergie
Die Entschädigung der Überschussenergie an Photovoltaikeigentümer im Versorgungsgebiet der Gemeinde Schübelbach wird wie folgt geregelt:
Die ins Versorgungsnetz zurückgespeiste Energie (Überschussenergie) aus PV-Anlagen werden zum jeweilig gültigen Energiepreis (exkl. MWST) des Bezugstarifs am Standort der PV-Anlage rückvergütet.
Zu beachten ist, dass die Energiemessung zeitgleich Hoch- und Niedertarifzeiten ausgerichtet ist. Diese Regelung betrifft alle, welche die Energie nicht an das KEV (Kostendeckende Einspeisevergütung) abgeben.
In sieben Schritten zu Ihrer Solaranlage
Solaranlagen produzieren Strom und Wärme auf Ihrem Haus (energieschweiz.ch)
Folgende Preise ohne Mwst. gelten für die Rücklieferung für das Jahr 2025:
Hochpreis Sommer Rp. 10.70/kWh
Niederpreis Sommer Rp. 10.70/kWh
Hochpreis Winter Rp. 20.40/kWh
Niederpreis Winter Rp. 20.40/kWh
Folgende Preise ohne Mwst. gelten für die Rücklieferung für das Jahr 2026:
Ab dem Tarifjahr 2026 ändert sich die Rückliefervergütung in der Schweiz grundlegend. Die Höhe der Vergütung für eingespeisten Strom richtet sich nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung. Dabei wird ein schweizweit harmonisierter Preis vergütet. Zudem legt der Bundesrat für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 150 kW Minimalvergütungen fest.
Das bedeutet für Sie:
• Die Referenzpreise werden jeweils innerhalb von 10 Tagen nach Quartalsende veröffentlicht.
• Die Abrechnung erfolgt jeweils Ende April, Juli, Oktober und Januar.
Minimalvergütungen für kleinere PV-Anlage:
Um bei tiefen Marktpreisen Planungssicherheit zu gewährleisten, gelten ab dem Jahr 2026 Mindestvergütungen für Anlagen bis 150 kW:
- Anlagen bis 30 kW: 6 Rp./kWh
- Anlagen von 30 kW bis 150 kW mit Eigenverbrauch:
- Formel: 180 ÷ Anlagegrösse in kW = Rp./kWh
Beispiel: 60 kW Anlage = 3 Rp./kWh
- Formel: 180 ÷ Anlagegrösse in kW = Rp./kWh
Die Minimalvergütung greift nur, wenn der Referenzmarktpreis darunter liegt.
Wechsel Rückliefervertrag
Bei der Inbetriebnahme einer Produktionsanlage im Versorgungsgebiet wird automatisch die Rücklieferung gewährt. Ein Wechsel, z.B. Lieferantenwechsel, etc. unterliegt einer Kündigungsfrist von zwei Monaten und ist jeweils per Ende Monat möglich.