Informatives Strom
Das Elektrizitätswerk Schübelbach ist eine rechtlich-unselbständige Anstalt des öffentlichen Rechts und im Eigentum der Gemeinde Schübelbach. Sie ist im Auftrag der Gemeinde Schübelbach als alleiniger Verteilnetzbetreiber bestimmt. Als Verteilnetzbetreiberin untersteht das Elektrizitätswerk Schübelbach den Bundesgesetzen im Bereich der Energie, dem Energiegesetz und Bundesgesetz über die Stromversorgung (StromVG) und deren Verordnung (StromVV).
Technische Kennzahlen
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Ablesung Strom und Wasser
Wir sind für die Ablesung und Abrechnung Ihres Stromzählers und Ihrer Wasseruhr zuständig.
Damit der Zugang zu den Messstellen im Haus sowie im Aussenbereich gewährleistet ist, bitten wir Sie, diesen freizuhalten und keine schweren Geräte davor zu platzieren. Der freie Zugang zu den Wasseruhren und Elektrozählern erleichtert uns die Ablesung. Die Ableser/-Innen sind Ihnen dankbar.
Sollte während des Ablesezeitraums niemand zu Hause sein, werden unsere Ableser/-Innen Ihnen eine rosarote Karte in den Briefkasten legen. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie uns diese Karte schnellstmöglich mit den aktuellen Zählerständen retournieren.
Erneuerbare Energien
Erneuerbare Energien spielen eine immer bedeutendere Rolle in unserem Leben und werden in den nächsten Jahren eines der zentralen Themen der kommenden Jahre und Jahrzehnte sein. Weitere Infos zum Thema Energie sind auf der Homepage des Kantons Schwyz zu finden.
Stromversorgung
Die Gemeindewerke Schübelbach liefern Ihnen den Strom ins Haus. Daneben installieren diese auch die notwendigen Bauprovisorien.
Umzug / Adressänderung
Personen, die innerhalb der Gemeinde Schübelbach umziehen, haben die Adressänderung innert 14 Tagen elektronisch per E-Mail, via Formular, telefonisch oder persönlich am Schalter der Gemeindewerke zu melden.
Vergessen Sie nicht, Ihren Umzug oder Adressänderung ebenfalls beim Einwohneramt bekannt zu geben.
Werkleitungs-/ Katasterpläne
Im GIS zeichnen die Gemeindewerke Schübelbach die Strom-, Wasser- und Abwasserleitungen in unserem Versorgungsgebiet nach. Werkleitungspläne können bei uns via Online-Formular bestellt werden.
Zuzug / Anmeldung
Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Damit wir Sie in unserem System aufnehmen können, bitten wir Sie, sich bis spätestens 14 Tage nach dem Zuzug bei uns anzumelden.
Vergessen Sie nicht, sich ebenfalls beim Einwohneramt anzumelden.