Abrechnungsperioden

Die Stromzähler werden vierteljährlich abgelesen und abgerechnet. Auf der Abrechnung sind Tarife, Zählerstände und Verbräuche gemäss Ablesung ersichtlich.

Sie erhalten Ihre Rechnungen an folgenden Terminen:

  • Januar: Rechnung für den Zeitraum 1. Oktober – 31. Dezember
  • April: Rechnung für den Zeitraum 1. Januar – 31. März
  • Juli: Rechnung für den Zeitraum 1. April – 30. Juni
  • Oktober: Rechnung für den Zeitraum 1. Juli – 30. September

Von dieser Regelung ausgenommen sind Schlussrechnungen bei Mieter- und Eigentümerwechsel.

Energieverrechnung und Inkasso

Die Ablesung der Zähler und die Verrechnung der Energie erfolgen gemäss dem Reglement über die Abgabe elektrischer Energie, Ziffer 8.1 und 8.5. Es behält sich vor, zwischen den Zählerablesungen, Teilrechnungen im Rahmen des voraussichtlichen Bezuges zu stellen. Die Gemeindewerke sind auch berechtigt, Vorauszahlungen oder sonstige Sicherstellungen zu verlangen oder Inkassozähler einzubauen. Inkassozähler dürfen so eingestellt werden, dass ein angemessener Teil des Betrages zur Tilgung bestehender Forderungen übrig bleibt.

Gemäss GRB 313/2023 vom 12.12.2023 werden bei Zahlungsverzug Mahnspesen in Rechnung gestellt: 1.Mahnung CHF 0.00 / 2.Mahnung CHF 30.00

Die Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Zustellung ohne jeden Abzug zu bezahlen. Säumige Zahler erhalten eine schriftliche Mahnung mit einer weiteren Zahlungsfrist von 10 Tagen. Wird nicht innert dieser Frist bezahlt, wird eine 2. Mahnung mit einer weiteren Frist von 8 Tagen und CHF 30.00 Mahnspesen versandt. Danach sind die Gemeindewerke berechtigt, die Rechnungen an das Betreibungsamt weiterzuleiten, Verzugszinsen zu verlangen und die Energiezufuhr zu unterbrechen.

Ablesung Strom und Wasser

Wir sind für die Ablesung und Abrechnung Ihres Stromzählers und Ihrer Wasseruhr zuständig.  Damit der Zugang zu den Messstellen im Haus sowie im Aussenbereich gewährleistet ist, bitte…

Wir sind für die Ablesung und Abrechnung Ihres Stromzählers und Ihrer Wasseruhr zuständig. 

Damit der Zugang zu den Messstellen im Haus sowie im Aussenbereich gewährleistet ist, bitten wir Sie, diesen freizuhalten und keine schweren Geräte davor zu platzieren. Der freie Zugang zu den Wasseruhren und Elektrozählern erleichtert uns die Ablesung. Die Ableser/-Innen sind Ihnen dankbar.

Sollte während des Ablesezeitraums niemand zu Hause sein, werden unsere Ableser/-Innen Ihnen eine rosarote Karte in den Briefkasten legen. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie uns diese Karte schnellstmöglich mit den aktuellen Zählerständen retournieren.

Zugehörige Objekte

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