Photovoltaikanlagen wandeln Energie aus der Sonnenstrahlung in elektrische Energie um. Die vom Dach gewonnene elektrische Energie kann so am Ort der Erzeugung verwendet werden. Je nach Eigennutzungsgrad der produzierten Energie kann sich die Investition in eine eigene PV- Anlage als vorteilhaft zeigen.

Beim Bau von PV-Anlagen stehen verschiedene Arten von Subventionsmöglichkeiten zur Verfügung. Bitte erkundigen Sie sich nach den aktuellen Fördermitteln bei der Pronovo sowie beim Kanton Schwyz. Viel Informatives finden Sie auch auf der Homepage von Energieschweiz.

Nebst den technischen Unterlagen für die Gemeindewerke besteht auch eine baurechtliche Bewilligungs-, bzw. Meldepflicht beim Bauamt.

Entschädigung Überschussenergie

Die Entschädigung der Überschussenergie an Photovoltaikeigentümer im Versorgungsgebiet der Gemeinde Schübelbach wird wie folgt geregelt:
Die ins Versorgungsnetz zurückgespeiste Energie (Überschussenergie) aus PV-Anlagen werden zum jeweilig gültigen Energiepreis (exkl. MWST) des Bezugstarifs am Standort der PV-Anlage rückvergütet.
Zu beachten ist, dass die Energiemessung zeitgleich Hoch- und Niedertarifzeiten ausgerichtet ist. Diese Regelung betrifft alle, welche die Energie nicht an das KEV (Kostendeckende Einspeisevergütung) abgeben.

In sieben Schritten zu Ihrer Solaranlage

Solaranlagen produzieren Strom und Wärme auf Ihrem Haus (energieschweiz.ch)

 

Folgende Preise gelten für die Rücklieferung für das Jahr 2023:

Hochpreis Sommer    Rp. 17.16/kWh

Niederpreis Sommer  Rp. 13.15/kWh

Hochpreis Winter        Rp. 30.70/kWh

Niederpreis Winter      Rp. 27.12/kWh

 

Folgende Preise gelten für die Rücklieferung für das Jahr 2024:

Hochpreis Sommer      Rp. 13.60/kWh

Niederpreis Sommer   Rp. 12.20/kWh

Hochpreis Winter         Rp. 25.20/kWh

Niederpreis Winter       Rp. 20.50/kWh

 

Wechsel Rückliefervertrag

Bei der Inbetriebnahme einer Produktionsanlage im Versorgungsgebiet wird automatisch die Rücklieferung gewährt. Ein Wechsel, z.B. Lieferantenwechsel, etc. unterliegt einer Kündigungsfrist von zwei Monaten und ist jeweils per Ende Monat möglich.

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