Als ihr Stromlieferant sind die Gemeindewerke Schübelbach von Gesetzes wegen verpflichtet, Sie zur periodischen Kontrolle der elektrischen Hausinstallationen Ihrer Liegenschaft aufzufordern. Das Ziel dieser Kontrolle ist, die elektrischen Anlagen auf Mängel zu untersuchen und allfällige Fehler zu beheben, damit die Sicherheit von Personen und Sachen weiterhin gewährleistet ist. Die Ergebnisse werden bei den Gemeindewerken ausgewertet, archiviert und es wird jährlich bei der Eidgenössischen Instanz Rechenschaft abgelegt. Weiter werden die Ergebnisse bei allfälligen Brand- oder Elektrounfällen als Gutachten beigezogen.

 

Gesetzliche Bestimmungen
Gemäss der Verordnung über Niederspannungsinstallationen (NIV) müssen die Elektroinstallationen ein erstes Mal nach der Erstellung und später in regelmässigen Abständen kontrolliert werden. Verantwortlich für die Durchführung der Kontrollen ist der Eigentümer der Installation. Das zuständige Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) überwacht den Eingang der Sicherheitsnachweise für die Installationen in seinem Versorgungsgebiet. Es fordert die Eigentümer auf, den Nachweis zu erbringen, dass die Installationen den Regeln der Technik entspricht. Der Eigentümer muss dann eine Fachperson, die im Besitz einer Kontrollbewilligung ist, mit der Kontrolle beauftragen. Sobald die Prüfstelle den guten Zustand der Installationen bestätigt, kann der Eigentümer dem EVU den verlangten Sicherheitsnachweis abgeben. Allfällige Mängel müssen von einer Installationsfirma behoben werden, die von der Kontrollstelle unabhängig ist.

Das wird kontrolliert
Der Kontrolle unterstehen sämtliche Installationen im Haus, in der Wohnung, im Betrieb oder im Freien. Sie reicht vom Hausanschluss bis zu den Steckdosen. Dazu kommen die installierten Geräte, wie zum Beispiel Elektroherde oder Waschmaschinen.

Der Kontrolleur - Ihr Partner
Die zur Installationskontrolle zugelassenen Personen sind speziell ausgebildete Fachleute und können sich ausweisen. Der Kontrolleur überprüft sämtliche Schutzmassnahmen wie Erdung, Sicherung, Leitungsschutzschalter und Fehlerstromschutzschalter. Er misst die Isolationswerte und ermittelt den Zustand der Installationen aufgrund von Stichproben. Ist alles in Ordnung, stellt er den Sicherheitsnachweis aus. Besteht eine unmittelbare und erhebliche Gefahr, muss der Kontrolleur die Stromzufuhr zum gefährdeten Installationsteil unterbrechen.

Regelmässige Kontrollen
Gemäss den gesetzlichen Vorschriften müssen die elektrischen Anlagen in folgenden Abständen kontrolliert werden:

  • Alle 20 Jahre: Installationen in Wohnbauten 
  • Alle 10 Jahre: Installationen in Bürogebäuden, in gewerblichen Werkstätten, in nassen oder feuergefährdeten, gewerblich benutzten Räumen, in landwirtschaftlichen Betrieben, in Verkaufsläden, in Kirchen, etc. 
  • Alle 5 Jahre: Installationen in Betriebsräumen der Industrie und des Grossgewerbes, in Bauten und Räumen mit einer grösseren Anzahl von Personen (Warenhäuser, Theater, Kinos, Hotels, Gaststätten, Heime, Spitäler, Schulhäuser, etc.)
  • Jedes Jahr: Installationen auf Baustellen und Märkten

Elektrische Installationen mit zehn- oder zwanzigjähriger Kontrollperiode müssen ausserdem bei jeder Handänderung nach Ablauf von 5 Jahren seit der letzten Kontrolle kontrolliert werden.

Stromversorgung

Die Gemeindewerke Schübelbach liefern Ihnen den Strom ins Haus. Daneben installieren diese auch die notwendigen Bauprovisorien.

Die Gemeindewerke Schübelbach liefern Ihnen den Strom ins Haus. Daneben installieren diese auch die notwendigen Bauprovisorien.

Zugehörige Objekte

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